Unterschied Wert- bzw. Leistungs-Gutschein
Zur Betrachtung der Gutschein MwSt. müssen wir zunächst mal zwischen einem Wert- und einem Leistungs-Gutschein unterscheiden.
Ein Wert-Gutschein beziffert, wie der Name schon sagt, einen Wert, der auf dem Gutschein angeführt ist. Also z.B. „50€“.
Dieser Gutschein ist wie Bargeld zu behandeln. Auf Bargeld wird keine Mwst. verrechnet.
WICHTIG: Wert-Gutscheine haben eine Gültigkeit von 30 Jahren, unabhängig davon, was auf dem Gutschein steht!
Leistungs-Gutschein hingegen bedeutet, dass eine Leistung gekauft wird (z.B. „2 Tage Hotelaufenthalt“, „1 Massage“, „1 Fußcreme“, „1 Reparatur“ oder „1 Frühstück“). Es wird also kein direkter Wert in € genannt. Bei dieser Art Gutschein muss die Mwst. beim Gutschein-Verkauf berechnet werden.
Leistungs-Gutscheine können mit einem Ablaufdatum belegt werden, das nur durch „Good-Will“ vom Aussteller überschritten werden kann!
Gutschein MwSt. bei Wert-Gutscheinen
Wenn Sie einen Wert-Gutschein ausgeben, können Sie dies einem Bargeld-Tausch gleichsetzen (also Sie tauschen einen 50€ Schein gegen einen Zettel, auf dem „50€“ steht und mit dem man wie mit „echten“ 50€ zahlen kann).
Würden Sie MwSt. auf den Gutschein Verkauf berechnen, müssten Sie die MwSt. DOPPELT ans Finanzamt abführen (einmal beim Verkauf des Gutscheines und einmal auf die Rechnung, wenn Sie den Gutschein einlösen).
Hier dazu ein Rechenbeispiel, was passiert, wenn Sie MwSt. auf einen Wert-Gutschein Verkauf berechnen
- Sie möchten einen €120.- Gutschein verkaufen und berechnen dafür (fälschlicherweise) 20% Mwst.
D.h. auf der Rechnung steht „Gutschein -> €120.- (inkl. Mwst., davon €20.- Mwst.)“. - Somit schulden Sie dem Finanzamt €20.-
- Es kommt nun ein Kunde und möchte eine 120€ Rechnung mit dem Gutschein bezahlen. D.h. auf der Rechnung steht z.B. „Reparatur -> €12o.- (inkl. Mwst, davon €20.- Mwst.)“
- Somit schulden Sie dem Finanzamt erneut €20.- MwSt., insgesamt also €40.-, obwohl Sie nur €120.- Umsatz hatten!
Egal wie Sie es drehen und wenden, Sie würden immer zu viel Geld ans Finanzaamt abführen, wenn Sie MwSt. auf Gutschein Verkäufe berechnen!
Weitere Informationsquellen: WKO – Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen