In Video unten sehen Sie, wie Sie die Web-Kasse dafür nutzen, um auf externe Rechnungen zu „verlinken“, sprich, einen Rechnungsverweis zu erstellen.
Sie können somit Ihre bisherige Rechnungslegung beibehalten und drucken über die Web-Kasse nur einen Beleg mit der Gesamtsumme der Rechnung aus, den Sie zur Rechnung aus Ihrem anderen System dazuheften. Sie erfüllen somit die Registrierkasenpflicht.
Vorteil
Sie können Ihre bisherige Rechnungslegung beibehalten
Nachteil
Sie müssen über die Web-Kasse zusätzlich einen (vereinfachten) Beleg ausdrucken. D.h. Sie haben einen Mehraufwand.
Zu beachten dabei
- Am wichtigsten ist, dass auf dem Rechnungsverweis nur der Brutto-Gesamtbetrag der Rechnung angeführt ist. Es darf am Rechnungsverweis keine Mwst.-Ausweisung erfolgen, ansonsten müssen Sie die Mwst. doppelt abführen! Wenn Sie in der Produktverwaltung den Button für den Rechnungsverweis so erstellen wie beschrieben, dann wird automatisch alles richtig berechnet und angezeigt und es steht auf der Rechnung der Web-Kasse „Mwst. auf beiliegendem Beleg ausgewiesen“.
- Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Rechnungsnummer der Rechnung aus dem anderen System anführen, damit die Referenz dazu hergestellt ist!